Alfa Sagittarius

Impressum

ALFA SAGITTARIUS JERZY KOWYNIA

Kunickiego 10
30-134 Kraków
Polen
Tel. +48 501 433 465
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Geschauftsfuehrer: Jonasz Pietraszek
Sitz der Gesellschaft:
Kraków, Polska
Registereintrag:
Zentrales Wirtschaftsregister

CEIDG

Umsatzteuer-Identifikationsnummer: PL 677 161 35 48
Verantwortlich fur den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Jonasz Pietraszek

Die Europaische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die

Sier hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen.

 

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN


I.    ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.    Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) bestimmen die Grundsätze der Zusammenarbeit der Parteien in Bezug auf den Verkauf von Waren und die Erbringung von Leistungen durch Jerzy Kowynia ALFA SAGITTARIUS, SAGITTARIUS FILM (im Folgenden „Verkäufer“ genannt) zugunsten der Kunden (im Folgenden „Käufer“ genannt).

2.    Diese AGB sind integraler Bestandteil eines jeden Angebots, einer Preisliste, einer Zusammenarbeitsvereinbarung oder eines Kaufvertrags, und die Aufnahme der Zusammenarbeit in Bezug auf die vom Verkäufer angebotenen Leistungen bedeutet gleichzeitig die Annahme der AGB. Durch die Erteilung eines Auftrags an den Verkäufer bestätigt der Käufer, dass er sich mit den AGB vertraut gemacht hat und sie akzeptiert.

3.    Anderweitige allgemeine Geschäftsbedingungen, die von diesen AGB abweichen, sind für den Verkäufer nicht verbindlich, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Auf jeden Fall erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass im Falle von Diskrepanzen oder Widersprüchen zwischen seinen Kaufangeboten und den AGB nur die AGB die Anwendung finden.

4.    Der Verkäufer stellt die aktuelle Fassung der AGB auf seiner Website unter http://www.alfasagittarius.eu zur Verfügung.

II.    VERTRAGSABSCHLUSS

1.    Alle Erklärungen, die sich aus der Anwendung dieser AGB ergeben, einschließlich der Auftragserteilung, der Bestätigung der Auftragsannahme sowie Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags, der Abruf des Auftrags sollten per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

2.    Die in Katalogen, Broschüren usw. des Verkäufers enthaltenen und dem Käufer zur Verfügung gestellten Informationen (einschließlich der Preislisten) sind lediglich Handelsinformationen, die die ungefähren Verkaufspreise angeben und kein Angebot im Sinne von Artikel 66 § 1 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

3.    Alle Preisangebote müssen per Post, Fax oder E-Mail bestätigt werden, bevor der Auftrag erteilt wird.

4.    Alle schriftlichen Unterlagen (Preislisten, Angebote usw.) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind ausschließlich für den Käufer zum Kauf von Waren beim Verkäufer bestimmt.

5.    Die Bestellung soll die genaue Bezeichnung und den Code der Ware, die Adresse des Käufers, die Menge der bestellten Ware, die Größe der Verpackung, die Frist der Auftragsausführung und die detaillierten Lieferdaten (genaue Adresse des Abholortes: Straße und Hausnummer, Ort oder Stadt mit Nummer; Postleitzahl; Kontaktperson und Telefonnummern; Öffnungszeiten des Lagers) enthalten.

6.    Wird ein Auftrag vom Käufer erteilt und vom Verkäufer bestätigt, ist der Käufer verpflichtet, die Ware zu übernehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen.

7.    Der Verkäufer verpflichtet sich, die Bestellung per Fax oder E-Mail innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Bestellung zu bestätigen.

8.    Kann der Verkäufer die Bedingungen des Auftrags nicht akzeptieren, so teilt er dies dem Käufer innerhalb der Frist und in der Form von Abs. 7 oben mit, und legt alternativ seine eigenen Bedingungen für die Erfüllung des Auftrags vor. Antwortet der Käufer nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen auf den Vorschlag des Verkäufers, so bedeutet dies, dass der Käufer mit der Ausführung des Auftrags zu den Bedingungen des Verkäufers nicht einverstanden ist.

9.    Wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Käufer die Ware nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Auftragsdatum abnimmt, ist der Käufer verpflichtet, spätestens zwei Monate vor dem Verfallsdatum der Ware per Fax oder E-Mail eine Erklärung abzugeben, in der er die Lieferung der Ware verlangt (im Folgenden „Abruf” genannt). Das Verfallsdatum der Ware wird vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Angebots oder der Auftragsbestätigung oder zum Zeitpunkt der Mitteilung der Verfügbarkeit der Ware auf „Abruf” mitgeteilt.

10.    Legt der Käufer den Abruf nicht innerhalb der in Abschnitt 9 genannten Frist vor, ist der Verkäufer berechtigt, eine Rechnung mit festgelegtem Zahlungstermin auszustellen, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen.

11.    Legt der Käufer den Abruf nicht innerhalb der in Abschnitt 9 genannten Frist vor und holt er die Ware nicht ab, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten für die Lagerung der Ware und die Kosten für die Entsorgung der Ware zu tragen. Der Verkäufer ist auch berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der durch die Nichtvorlage des Abrufs und die Nichtabholung der Ware entsteht.

12.    Bei jeder Auftragsänderung müssen alle Änderungen, die sich auf den Preis und das Lieferdatum auswirken, deutlich angegeben werden. Diese Änderungen müssen jeweils vom Verkäufer bestätigt und vom Käufer akzeptiert werden.

13.    Besondere Anforderungen an die äußere Verpackung oder die Form des Versands sind in jedem Auftrag anzugeben.

III.    PREISINFORMATION

1.    Die im Angebot genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf den Nettopreis wird die Mehrwertsteuer zu dem am Tag der Rechnungsstellung geltenden Satz aufgeschlagen.

2.    Die angegebenen Preise sind nach Incoterms 2010 DDP Gebiet der Republik Polen, sofern im Angebot nicht anders angegeben.

3.    Die angegebenen Preise beinhalten die Standardversicherung der Ware.

4.    Die angegebenen Preise enthalten keine Kosten:
a)    standardabweichender Art der Verpackung,
b)    aller zusätzlichen Arbeiten, die an der Ware vorgenommen werden (z. B. ungewöhnliche Etikettierung usw.),
c)    beschleunigter Lieferung,
d)    der Erstellung standardabweichender oder zusätzlicher Dokumentation für die Ware, deren Beifügung für die erfolgreiche Lieferung der Ware nicht erforderlich ist,
e)    sonstiger zusätzlicher Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erbracht werden.

5.    Die Rechnungen werden in PLN zu den am Tag der Auftragsannahme geltenden Preisen ausgestellt, es sei denn, in dem Auftrag oder im Vertrag wurde eine andere Währung oder ein anderer Tag angegeben.

6.    Preisnachlässe und Rabatte werden nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gewährt. Ihre Gewährung hängt von der internen Ermessenspolitik des Verkäufers ab. Die Umstände, die die Entscheidung des Verkäufers beeinflussen, sind die fristgemäßen Zahlungen und die Umsetzung des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens.

7.    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer alle zusätzlichen, bei der Auftragsbestätigung nicht vorgesehenen Kosten in Rechnung zu stellen, die im Zusammenhang mit der Lieferung anfallen werden. Diese Kosten können insbesondere:
a)    mit einer Änderung des Lieferortes,
b)    mit Änderungen der Rechtsvorschriften, einschließlich der Rechtsvorschriften über die Einfuhr von Waren,
c)    mit zusätzlichen Aufzeichnungs- oder Verwaltungsaufgaben,
d)    mit der Erhöhung der Zölle
verbunden sein.

8.    Der Käufer verpflichtet sich, die oben genannten zusätzlichen Kosten zu tragen.


IV.    ZAHLUNGSFORMEN UND -BEDINGUNGEN

1.    Der für die Ware geschuldete Betrag ist innerhalb der in der Rechnung angegebenen und zuvor mit dem Käufer vereinbarten Frist auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen.

2.    Als Datum der Zahlung gilt das Datum, an dem der fällige Betrag dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.

3.    Wird die Ware in Partien geliefert, so entsteht die Zahlungsverpflichtung sukzessiv zum Zeitpunkt der Lieferung jeder weiteren Warenpartie entsprechend der eingeräumten Zahlungsfrist, soweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder nicht die in Kapitel II. Abs. 10 dieser AGB genannten Umstände eingetreten sind.

4.    Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Ware bis zur Begleichung des Rückstandes zurückzuhalten und/oder die gesetzlichen Verzugszinsen im kaufmännischen Verkehr zu berechnen.

5.    Zahlungsverzögerungen können die Verlängerung der Termine für die Auftragsabwicklung im Vergleich zu den zuvor vereinbarten Terminen herbeiführen. In einem solchen Fall stehen dem Käufer keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer zu.

6.    Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 21 Kalendertagen oder wenn die vom Verkäufer erlangten Informationen darauf hindeuten, dass der Käufer den fälligen Betrag wahrscheinlich nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlen wird, kann der Verkäufer den verbleibenden Teil des Auftrags stornieren und die vom Käufer für die Abrufe bestellte Ware an einen anderen Kunden weiterverkaufen. Dem Käufer stehen in der oben beschriebenen Situation keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer zu.

7.    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen oder/und eine zuvor erteilte Stundungszusage zu widerrufen.

8.    Bis zur vollständigen Bezahlung der vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.

9.    Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als 30 Tagen kann der Verkäufer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

10.    Im Falle einer Kündigung des Vertrages gemäß Abs. 9 kann der Verkäufer nach seiner Wahl den vor dem Zeitpunkt der Kündigung erteilten Auftrag erfüllen oder insoweit vom Vertrag zurücktreten. Das Widerrufsrecht besteht innerhalb von 14 Tagen nach dem Ereignis, das zur fristlosen Kündigung geführt hat.

V.    LIEFERUNG VON HANDELSWAREN

1.    Der Verkäufer sorgt für die Lieferung der Ware durch externe Spediteure und Frachtführer; Möglich ist auch die Selbstabholung der Ware durch den Käufer oder die Lieferung mit einem Firmeneigenen Fahrzeug des Verkäufers.

2.    Die Form des Versands, die Verpackung usw. werden nach den geltenden Vorschriften gewählt und der Beschaffenheit der Ware angemessen sein.

3.    Der Käufer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für eine Verzögerung bei der Lieferung der Ware, die aus den vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen entstanden ist.

4.    Der Käufer, der die persönliche Abholung der Ware aus dem Lager des Verkäufers erklärt hat, ist verpflichtet, die vom Verkäufer gesetzten Fristen zu beachten. Wird die Ware nicht innerhalb der angegebenen Frist abgeholt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers an dessen Lager zu versenden.

5.    Verzögert der Käufer die Abnahme der Ware zum vereinbarten Termin, ist der nächste Abnahmetermin individuell mit dem Verkäufer zu vereinbaren. Ist die Vereinbarung eines anderen Abnahmetermins durch Verschulden des Käufers nicht möglich oder besteht keine Einigung, kann der Verkäufer die bereitgestellte Ware an einen anderen Abnehmer weiterveräußern.

6.    Wenn der Käufer die Abnahme der bestellten Ware storniert, ist er verpflichtet, alle mit der Nichterfüllung des Auftrags zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten für die Herstellung, den Transport, die zusätzlichen Kosten für nicht rückgabefähige Materialien, die Kosten für die Lagerung und Handhabung) innerhalb der in der vom Verkäufer ausgestellten Abrechnung (oder einem anderen Beleg) angegebenen Frist zu tragen.

7.    Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert in Rechnung gestellt werden und nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen sind.

VI.    BEANSTANDUNGEN DER HANDELSWAREN

1.    Der Käufer ist verpflichtet, Art, Qualität und Menge der Ware auf Übereinstimmung mit dem Auftrag zu prüfen und etwaige Abweichungen dem Verkäufer unverzüglich nach der Lieferung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen mitzuteilen.

2.    Mengenmäßige oder durch unsachgemäßen Transport bedingte Mängel, die bei der Anlieferung festgestellt werden können, sind durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren zu melden. Mengenmäßige oder durch unsachgemäßen Transport verursachte Mängel, die trotz der gebotenen Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkannt werden konnten, sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung zu rügen.

3.    Sonstige Mängel der Ware, die erst später entdeckt werden können, sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 2 Monate nach Lieferung der Ware zu rügen.

4.    Da Fehlen einer Mängelrüge des Käufers innerhalb der in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Fristen gilt als Anerkennung der Ware als vertrags- bzw. auftragsgemäß bezüglich der Art, Menge und Beschaffenheit und dem Käufer stehen ab diesem Zeitpunkt keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, insbesondere keine Gewährleistungsansprüche zu.

5.    Die Mängelrüge muss schriftlich (die Form einer E-Mail ist zugelassen) unter genauer Beschreibung des Mangels, der Rechnungsnummer, der Chargennummer und gegebenenfalls unter Beifügung weiterer Unterlagen erfolgen, die zur Feststellung der Ursache des Mangels erforderlich sind.

6.    Bei Mängeln, die während des Transports von Handelswaren auftreten, ist bei der Anlieferung vom Frachtführer ein unterschriebenes Schadensprotokoll mit einer detaillierten Beschreibung einzuholen.

7.    Im Falle einer Mängelrüge hat der Verkäufer das Recht, die Handelsware, darunter insbesondere die ordnungsgemäßen Lagerungsbedingungen der Handelsware, zu überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Überprüfung der gerügten Mängel zu gestatten, insbesondere den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen der Käufer die vom Verkäufer an ihn gelieferte Ware lagert.

8.    Im Falle der vom Verkäufer festgestellten Begründetheit der Beanstandung, kann der Käufer:
a)    die Ersetzung der mangelhaften Ware durch eine mangelfreie Ware,
b)    die Preisreduzierung für die Ware bis zum vereinbarten Betrag,
c)    eine Rückerstattung des für die beanstandete Ware gezahlten Betrags
verlangen.

9.    Vor der Rückgabe der beanstandeten Ware muss die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers eingeholt werden. Das Fehlen einer solchen Zustimmung berechtigt den Verkäufer, die Annahme der beanstandeten Ware zu verweigern.

10.    Die Mängelrüge kann nicht die Grundlage für die Nichtzahlung an den Verkäufer auf gemäß den vom Verkäufer ausgestellten Rechnungen sein.

11.    Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung nicht für Sachmängel der Ware, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware durch den Käufer entstehen.

VII.    NICHTLIEFERUNG ODER UNGENAUE AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN

1.    Erhält der Käufer die Ware aufgrund von Umständen, die der Verkäufer zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin, so hat der Käufer einen anderen Liefertermin zu bestimmen. Wird der Vertrag durch Verschulden des Verkäufers erneut nicht erfüllt, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2.    Der Käufer hat das Recht, Schadensersatz aus dem Lieferverzug zu verlangen, der aus den vom Verkäufer zu vertretenen Gründen entstanden ist. Der Schadensersatz übersteigt in diesem Fall nicht den Preis der vom Verzug betroffenen Ware – es sei denn, die Parteien haben in gesondert geschlossenen Verträgen etwas anderes vereinbart.

3.    Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages, die durch folgende Umstände verursacht werden:
a)    Eine Gesetzesänderung oder ein Akt der Staatsgewalt;
b)    Störungen im Betrieb des Verkäufers durch einen Streik, die vom Verkäufer unabhängigen Engpässe bei der Energieversorgung usw.;
c)    Unterlassungen oder Verspätungen der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit den von den Grenz- oder Zollbehörden durchgeführten Kontrollen bei der Zollabfertigung von Ware;
d)    Eine Havarie im Sinne der am Ort des Geschehens geltenden Seerechtsvorschriften;
e)    Höhere Gewalt.

4.    Der Verkäufer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat und die er als Folge einer solchen Handlung hätte vorhersehen können.

5.    Die Haftung des Verkäufers für in diesen AVB nicht genannte Verstöße ist ausgeschlossen.

VIII.    HÖHERE GEWALT

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wurde. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände oder Phänomene, die nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehbar oder abwendbar waren, die außerhalb der Vertragsparteien liegen und nicht von einer der Parteien oder einer Person, für die eine der Parteien verantwortlich sind, verursacht wurden. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Streiks und Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrbehinderungen, Dürre, Überschwemmung, Krieg usw., unabhängig davon, ob sie auf Seiten des Verkäufers oder des Käufers eintreten. In diesem Fall kann der Käufer vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er vom Vertrag zurücktritt oder ob er die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nach Wegfall der Hindernisse erbringen wird. Liegt eine solche Erklärung nicht vor, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

IX.    NEUFESTLEGUNG DES VERFALLSDATUMS FÜR DIE WARE

1.    Alle vom Verkäufer angebotenen und verkauften Rohstoffe werden von einem Zertifikat begleitet, in dem das Verfallsdatum angegeben ist.

2.    Die Entscheidung, das Verfallsdatum für die gekaufte Ware neu festzulegen, wird vom Verkäufer je nach Rohmaterial individuell getroffen.

3.    Der Antrag auf Neufestlegung des Verfallsdatums für die Ware muss dem Verkäufer schriftlich eingebracht werden.

X.    SCHULUNG FÜR EINKÄUFER

Der Verkäufer berät den Käufer im Rahmen seiner Möglichkeiten und Kenntnisse anwendungstechnisch, jedoch ohne Verpflichtung und Haftung seitens des Verkäufers.

XI.    VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG

1.    Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, die Vertragsbedingungen, die Einzelheiten des Auftrags sowie alle finanziellen und kommerziellen Informationen, die während des Abschlusses und der Ausführung des Vertrages erlangt wurden und die ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von Artikel 11 Absatz 4 des polnischen Gesetzes vom 16. April 1993 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs darstellen können, vertraulich zu behandeln.

2.    Eine Verletzung der Vertraulichkeit liegt nicht vor, wenn vertrauliche Informationen an Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer oder Behörden weitergegeben werden, denen diese Informationen nach allgemein geltendem Recht zur Verfügung gestellt werden müssen.

XII.    VERARBEITUNG UND SCHUTZ VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

1.    In Erfüllung seiner Verpflichtung gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), im Folgenden „DSGVO” genannt, teilt der Verkäufer Folgendes mit:
a)    Verantwortlicher (nachfolgend „Verantwortlicher” genannt) für die Verarbeitung der vom Käufer oder seinen Mitarbeitern (Kooperanten) zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ist Jerzy Kowynia, geschäftstätig unter der Firma:Jerzy Kowynia ALFA SAGITTARIUS, SAGITTARIUS FILM ausübt, mit Sitz in (30-134) Krakau, ul. Stanisława Kunickiego 10, Steuernummer NIP: 677-161-35-48, statistische REGON: 351554117;
b)    In allen Angelegenheiten, die den Schutz personenbezogener Daten und deren Verarbeitung betreffen, ist der Verantwortliche per E-Mail (unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.), per Telefon (unter der Nummer +48 12 6360314) und per Post (unter der Adresse ul. Stanisława Kunickiego 10, 30-134 Kraków) zu kontaktieren;
c)    personenbezogene Daten des Käufers oder seiner Mitarbeiter (Kooperanten) für folgende Zwecke verarbeitet werden:
-    Der Abschluss und die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO);
-    Die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, denen der Verkäufer nach allgemein geltendem Recht, insbesondere dem Steuerrecht, unterliegt (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO);
-    Die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben können, insbesondere zivilrechtlicher Art (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO);
-    Marketing, das insbesondere in der Zusendung von Informationen über neue Produkte, Branchenveranstaltungen und Werbemaßnahmen durch Jerzy Kowynia ALFA SAGITTARIUS, SAGITTARIUS FILM im Rahmen seiner Tätigkeit besteht, was das berechtigte Interesse von Jerzy Kowynia ALFA SAGITTARIUS, SAGITTARIUS FILM darstellt (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO);
d)    Personenbezogene Daten des Käufers oder seiner Mitarbeiter (Kooperanten) werden für den Zeitraum gespeichert, der für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, und danach für den Zeitraum, in dem Ansprüche aus dem Vertrag entstehen können (bis zu deren Erlöschen), zusätzlich zu dem sich aus dem allgemein geltenden Recht ergebenden Umfang (für Steuer- und Abrechnungszwecke – 5 Jahre);
e)    Die Bereitstellung von Daten durch den Käufer oder seine Mitarbeiter  (Kooperanten) ist freiwillig, aber gleichzeitig für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages notwendig;
f)    Der Käufer oder seine Mitarbeiter (Kooperanten) haben das Recht, auf den Inhalt ihrer personenbezogenen Daten zuzugreifen und sie zu berichtigen (zu ergänzen), zu löschen, sowie das Recht, ihre Verarbeitung einzuschränken, das Recht, die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen, wenn sie dem Verantwortlichen erteilt wurde, das Recht auf Datenübertragung und das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen;
g)    Der Käufer oder seine Mitarbeiter (Kooperanten) haben das Recht, sich beim Präsidenten des Personendatenschutzamtes zu beschweren, wenn ihrer Meinung nach die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO oder andere allgemein geltenden Rechtsvorschriften verstößt;
h)    Personenbezogene Daten des Käufers oder seiner Mitarbeiter (Kooperanten) können auf der Grundlage eines entsprechenden Abkommens über die Übertragung der Verarbeitung personenbezogener Daten an Träger übertragen werden, die mit dem Verantwortlichen im Bereich der Rechts-, Buchhaltungs- und Postdienste (Kurier, Transport) zusammenarbeiten, und auch dann, wenn sich die Verpflichtung zur Übertragung personenbezogener Daten aus allgemein geltenden Rechtsvorschriften ergibt;
i)    Die personenbezogenen Daten dürfen nicht an andere als die in Absatz 1 Buchstabe h genannten Träger, insbesondere nicht an Drittländer, übermittelt werden;
j)    Die personenbezogenen Daten des Käufers oder seiner Mitarbeiter (Kooperanten) werden nicht automatisiert verarbeitet und es wird kein Profiling vorgenommen.

2.    Der Käufer ist ferner verpflichtet, personenbezogene Daten, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages anvertraut wurden oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages fort.

XIII.    SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1.    Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Polen. Der Inhalt des Vertrags und der Allgemeinen Verkaufsbedingungen in polnischer Sprache ist die Originalfassung.

2.    In den von diesen AGB nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und die jeweils zwischen den Parteien in schriftlicher oder elektronischer Form vereinbarten Bestimmungen.

3.    Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen.

4.    Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Parteien im Rahmen dieser AGB entstehen können, werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen polnischen Gericht entschieden.

5.    Diese AGB in der obigen Fassung sind ab dem 23.06.2020 gültig.